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   OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95   

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https://dejure.org/1996,4287
OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95 (https://dejure.org/1996,4287)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 L 3258/95 (https://dejure.org/1996,4287)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3258/95 (https://dejure.org/1996,4287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 93 BSHG; § 94 BSHG
    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung über zu erbringende Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung über zu erbringende Leistungen

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95
    Der Gesetzgeber räumt einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum oder eine Letztentscheidungsbefugnis in der Regel solchen Behörden oder Gremien ein, in denen nach ihrer Zusammensetzung Sachverstand "gebündelt" ist (z.B. in Prüfungsausschüssen) oder denen er - in Verbindung mit fachkundiger Beratung (vgl. § 114 Abs. 1 BSHG) - einen (politischen) Wertungsrahmen zubilligt (z.B. den Landesregierungen bei der Festsetzung der Regelsätze im Rahmen von Rechtsverordnungen nach § 22 Abs. 3 BSHG a.F. und § 22 Abs. 2 BSHG n.F., vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1993 - 5 C 8.90 - BVerwGE 94, 326).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    BVerwG 5 C 17.97 OVG 4 L 3258/95.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) hat der Senat die Schiedsstelle verpflichtet, über den Antrag der Berufungsklägerin unter Beachtung der Gründe seines Urteils neu zu entscheiden.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.1999 - 4 O 2409/99

    Aussetzung des Verwaltungsstreitverfahrens; Aussetzung

    Zwar ist für die im vorliegenden Verfahren zu treffende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Kosten der Pflege des Klägers in dem Klinikum W. die im Verfahren 4 L 811/99 - 4 L 3258/95 - 3 A 8186/94 VG Hannover (betr. die Festsetzung der Pflegeentgelte durch die Schiedsstelle nach § 94 BSHG) zu erwartende Entscheidung nicht vorgreiflich im Sinne des § 94 VwGO.

    Für die hier zu überprüfende Aussetzung des Klageverfahrens zur Durchsetzung des "Individualanspruchs" des Klägers sprechen bei der gebotenen Interessenabwägung sachliche Gründe: Wenn auch in diesem Verfahren und in dem Verfahren 4 L 811/99 4 L 3258/95 - 3 A 8186/94 VG Hannover (betreffend die Festsetzung der Pflegevereinbarung durch die Schiedsstelle nach § 94 BSHG) eigene, zum Teil voneinander unabhängige Voraussetzungen zu klären sind, sind diese doch sachlich über die Regelung des § 93 Satz 2 BSHG miteinander verknüpft (vgl. Beschl. d. beschl. Sen. v. 11.6.1998 - 4 O 1330/98 - u. d. 12. Sen. d. Nds.OVG v. 15.12.1997 - 12 O 5365/97 -).

    Bei der gebotenen Interessenabwägung werden die Ansprüche des Klägers und der Einrichtung, in der er betreut wird, auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht zu gering bewertet: Eine Gefährdung der weiteren Betreuung des Klägers im Klinikum W. ist nicht ersichtlich (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 11.6.1998 - 4 O 1330/98 -); dazu, dass ein im vorliegenden Verfahren dem Antrag des Klägers entsprechend und damit mittelbar im Interesse des Heimträgers ergehendes Urteil wahrscheinlich nicht in Rechtskraft erwüchse, solange eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren 4 L 811/99 - 4 L 3258/95 - 3 A 8186/94 VG Hannover aussteht, verweist der Senat auf die Gründe der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wiederholt diese deshalb nicht (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer

    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung, dass ihre Leistungsbeschreibung ausreichend sei, auf die Urteile des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und 24. August 2005 (- 4 L 811/99 -, NDV-RD 2005, 114) sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (- 5 B 17.97 -, BVerwGE 108, 47) verweist, übersieht sie, dass diese Urteile zu der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und vom 24. August 2005 (4 L 811/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage unterscheidet.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02

    Anlagegut; Dauerförderung; Eigenkapital; Errichtung; Fördermittel; Förderung;

    Die Klägerin wies insbesondere darauf hin, dass aufgrund der rechtskräftigen Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 26. September 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - endgültig feststehe, dass über den Pflegesatz des Heimbereichs nur der auf diesen entfallende Pachtanteil (Verhältnis 74 : 26) refinanziert werden könne.

    Insbesondere kann eine Änderung der Sachlage nicht in den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - und vom.

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung;

    Dementsprechend haben weder der 4. Senat des OVG Lüneburg noch das Bundesverwaltungsgericht in den die Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 BSHG betreffenden Rechtsstreitigkeiten den Einheitspflegesatz der Klägerin als rechtlich zweifelhaft bezeichnet; dass insoweit Bedenken bestehen könnten, wird nicht einmal andeutungsweise erwähnt (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 23.10.1996 - 4 L 3258/95 und 3268/95 - BVerwG Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - NVwZ-RR 1999, 443; 5 C 17.97 - NVwZ-RR 1999, 446).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99

    Festsetzung von Pflegesätzen; ; Leistungsvereinbarung; Pflegesatzvereinbarung

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3258/95 -, auf das das Verwaltungsgericht seine Entscheidung stützt, zugrunde gelegen hat, betreibt die Klägerin ein Alten- und Pflegeheim, bei dem sich besondere Umstände auf die Entgeltgestaltung nicht auswirken.
  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 12 B 00.2019
    Anders als das Verwaltungsgericht und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ( NdsOVG vom 23.10.1996 Az. 4 L 3258/95 ) meint der Senat zwar, dass wegen der unter dem vorausgegangenen Buchstaben a angeführten besonderen Aufgabestellung der Schiedsstelle deren fehlerhafte Besetzung zu einem beachtlichen Verfahrensfehler führen kann, der die Aufhebung des Schiedsspruches zur Folge hat.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 2155/00

    Gesondert berechnete Investitionskosten; Pflegeheim; Vereinbarung von

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3258/95 -, auf das das Verwaltungsgericht seine Entscheidung stützt, zugrunde gelegen hat, betreibt die Klägerin ein Alten- und Pflegeheim, bei dem sich besondere Umstände auf die Entgeltgestaltung nicht auswirken.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 K 6684/95

    Schiedsstellenverordnung; Gültigkeit einer Verordnung

    Der Senat hat im Urteil vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) entschieden, daß der Schiedsstelle ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum nicht zukommt.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Erlaubniserteilung

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger;

  • OVG Niedersachsen, 02.10.1997 - 4 O 1757/97

    Gerichtskostenfreiheit; Sozialstation; Sozialhilfe; Wohlfahrtspflege

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